Rotary.org: Stipendien

Stipendien


 Wie bewerbe ich mich

 
 

Antragsteller bewerben sich für ein Stipendium über ihren örtlichen Rotary Club. Die Terminfristen sind über den Club zu erfragen und zum Teil sehr verschieden gestaffelt (von 1. März bis 15. August für das Stipendienjahr 2010/11). Zu beachten ist, dass das Stipendienangebot von Distrikt zu Distrikt verschieden ist. Falls das gewünschte nicht angeboten wird, Kontaktinformationen zu Rotary Clubs an Ihrem Heimatort gibt der Clubwegweiser.

Bewerbungsverfahren

Programmjahr 2010/11

November /Dezember 2008

  • Antragsmaterialien für Stipendien und Dozentenzuwendungen sind bei Rotary Clubs am Wohn- oder Studienort der Interessenten verfügbar.
  • Bewerber müssen sich an den nächsten Rotary Club wenden, um in Erfahrung zu bringen:
    • welche Stipendienfinanzierungen angeboten werden
    • welche Bewerbungstermine bestehen
    • welche Antragsunterlagen erforderlich sind.

Januar bis Mitte Juli 2009

Bewerber füllen den Antrag 2010/11 aus und erkunden mögliche Studienorte. Sprachtests sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht verfügbar..

September - Mitte Dezember 2009

Alle Stipendienbewerber für 2010/11 werden über die ihnen zugeteilte Studieneinrichtung benachrichtigt (solange ihre Bewerbungen bis zum Distrikttermin am 1. Oktober eingegangen sind).

Februar 2010

Alle Stipendienempfänger für 2010/11 erhalten von der Foundation ein Unterlagenpaket, worin die zur Vorbereitung auf ihr Stipendium erforderlichen Schritte umrissen sind.

Laden Sie sich das Formular zur Bewerbung um Stipendien der Rotary Foundation (PDF) herunter.

 

Allgemeine Bedingungen für Stipendien

  • Stipendiaten müssen mindestens an einer Orientierungsveranstaltung teilnehmen, falls diese in ihrem Distrikt bzw. ihrer Region angeboten wird. Bei Orientierungsseminaren werden die Stipendiaten auch auf ihre Aufgabe, Reden und Präsentationen zu konzipieren und vorzutragen, vorbereitet.
  • Das Studium bzw. die Ausbildung muss in einem Land bzw. einem Gebiet mit rotarischer Präsenz stattfinden, darf aber nicht im Land des Sponsor-Distrikts absolviert werden.
  • Die Bewerber dürfen zwar die von ihnen bevorzugten Studienorte/–Einrichtungen nennen, doch bleibt die Zuweisung geeigneter Studienorte zur Gewährleistung einer weitmöglichsten geografischen Verteilung der Stipendiaten den Trustees der Rotary Foundation vorbehalten.
  • Stipendiaten werden keinesfalls Studieneinrichtungen an Orten zugewiesen, wo sie zuvor bereits sechs Monate oder länger gewohnt bzw. studiert haben. Daher sind derartige Stipendien für Studenten, die ihr Studium an einer bestimmten Universität fortzusetzen gedenken, ungeeignet         
  • Stipendiaten müssen sich direkt bei der ihnen zugewiesenen Studieneinrichtung um die Zulassung zum Studium bewerben, die erforderlichen Visa beantragen und dieHin- und Rückreise zum Studienort arrangieren. Das Stipendium darf nicht mit einem Austauschprogramm einer Studieneinrichtung im Heimatland des Stipendiaten in Zusammenhang stehen.         
  • Stipendiaten sind für die Bestreitung sämtlicher Unkosten, die nicht ausdrücklich durch ihre Stipendienmittel finanziert werden bzw. die ihnen bereitgestellten Mittel überschreiten, selbst verantwortlich. Die Stipendienmittel werden ausschließlich für den Stipendiaten (nicht jedoch für Ehepartner, Unterhaltsberechtigte oder andere Personen) bereitgestellt..         
  • Stipendiaten können während ihres Stipendiums Gelder aus anderen Quellen beziehen, wobei jedoch diese von der Foundation nicht dupliziert werden.         
  • Je nach den Steuerbestimmungen im Heimat- und Studienland müssen die empfangenen Stipendiengelder teilweise oder komplett versteuert werden. Für die Ermittlung der auf sie persönlich zutreffenden Steuerbestimmungen zu den ihnen gewährten Studienmitteln sind die Stipendiaten selbst verantwortlich.         
  • Einjährige Ambassadorial-Stipendien können mit Ausnahme von unüberwachten Forschungstätigkeiten, medizinischen Praktika bzw. Assistenzarztzeiten oder –Anstellungen für nahezu alle Studienrichtungen genutzt werden. Stipendiaten, die ihr Stipendium für ein Medizinstudium nutzen möchten, dürfen während ihrer Stipendiatenzeit weder an praktischen Eingriffen an Patienten noch der medizinischen Betreuung von Patienten beteiligt sein..         
  • Jeder Bewerber um ein einjährige Ambassadorial-Stipendium, dessen Muttersprache nicht die des Studienlandes ist, muss einen entsprechenden fremdsprachlichen Kompetenznachweis erbringen, d.h. er muss nachweisen können, dass er die Sprache des jeweiligen Landes verstehen, lesen, schreiben und sprechen kann. Bewerber um ein einjähriges Stipendium müssen zudem einen von der Foundation festgelegten Sprachbefähigungstest bestehen.