Rotary.org: Verwaltung - Halbjahresbeiträge

Verwaltung


 Halbjahresbeiträge

 
 

M it den halbjährlichen Mitgliedsbeiträgen, die Clubs über ihre SAR-Halbjahresberichte entrichten, finanziert RI die Tätigkeit des Sekretariats und die Unterstützung von Rotariern in aller Welt. 

Hier einige Empfehlungen für die Amtsträger, deren Aufgabe die Einreichung der SAR-Berichte und die Begleichung der Gebühren ist:

  1. Sorgen Sie stets für aktuelle und akkurate Mitgliederdaten. Nutzen Sie den Mitgliederzutritt oder Ihr örtliches Datensystem , (nur für Teilnehmer an der ONE Rotary Datenbankintegration!) um:

    a.   Informationen mindestens zweimal pro Jahr jeweils spätestens zum 1. Juni bzw. 1. Dezember zu aktualisieren

    b.  sicherzustellen, dass die Namen der amtierenden Amtsträger korrekt im System eingegeben sind und dass zukünftige Amtsträger bis spätestens 31. Mai eingegeben werden

    c.  die korrekten E-Mail-Adressen für alle Mitglieder, aber besonders der Amtsträger zu aktualisieren

    d.  Clubadressen einzurichten, die auch an zukünftige Amtsträger übertrgagen werden können, um eine kontinuierliche Kommunikation mit RI zu gewährleisten.

  2. Fügen Sie auch alle Rotary E-MAil-Adressen zu Ihrer Online-Kontaktliste hinzu. Damit soll verhindert werden, dass Benachrichtigungen von RI ausgefiltert werden oder in Junk-Ordnern abgelegt werden. Stellen Sie sicher, dass die folgenden Adressen in der Liste legitimer Absender sind: rotary_international_sar@microdg.com und ri_club_finance@rotaryintl.org
  3. Schonen Sie die Umwelt und bestellen Sie die gedruckte Version des Halbjahresberichtes ab. Dazu können Sie einfach Ihre E-Mail-Einstellungen im Mitgliederzutritt aktualisieren. Sie erhalten dann die elektronische Version.

Die Mitgliedsbeiträge betragen wie folgt:

  • 2012/13: 26,00 USD pro Halbjahr
  • 2013/14: 26,50 USD pro Halbjahr 

Jedem Club wird im Juli zusätzlich eine Gebühr von 1 Dollar pro Mitglied in Rechnung gestellt, die zur Bestreitung der Kosten für den Gesetzgebenden Rat dient. Das Abonnement von Regionalzeitschriften wird separat abgerechnet (siehe hierzu auch das Verfahrenshandbuch ).

Beitragszahlung

Die Halbjahresbeiträge der Clubs sind am 1. Juli und 1. Januar fällig. Jeder ernannte Amtsträger erhält eine elektronische SAR-Kopie jeweils Ende Juni und Ende Dezember. Der ernannte Clubsekretär erhält dazu jeweils Anfang Juli bzw. Anfang Januar die Abrechnung und zugehörigen Unterlagen von RI als Druckversion (es sei denn, der Club hat die Druckversion über MAP abbestellt). Sollten die Unterlagen nicht bis zur 3. Woche im Januar bzw. Juli eingegangen sein, ist RI umgehend per E-Mail an data@rotary.org davon in Kenntnis zu setzen und eine Kopie anzufordern. Bitte in diesem Fall unbedingt den Namen und die Nummer des Clubs sowie die Adresse bzw. Faxnummer angeben, an die die Ersatzunterlagen geschickt werden sollen. Clubbeiträge sind auch dann fällig, wenn die Rechnungsunterlagen nicht pünktlich beim Club eingehen.

Die Wechselkurse von RI werden monatlich festgelegt Zahlungen werden zu den jeweils gültigen Kursen am Buchungstag verbucht. Siehe hierzu auch die Seite zu Wechselkursen, oder suchen Sie bei www.rotary.org nach dem Suchbegriff Wechselkurse.

Clubpräsidenten, Schatzmeister und Sekretäre können die Halbjahresbeiträge folgendermaßen einzahlen:

  • Online im Bereich Mitgliederzutritt per Kreditkarte
  • Per Scheck , der zusammen mit dem Halbjahresbericht eingeschickt wird
  • Per Banküberweisung

Bei Fragen zur Halbjahresrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren RI-Finanzvertreter .

Mitgliederdaten

Damit die Halbjahresrechnung dem aktuellen Mitgliederstand entspricht, müssen Änderungen der Clubmitgliedschaft bis spätestens 1. Dezember (für die Januarrechnung) bzw. 1. Juni (für die Julirechnung) an RI gemeldet werden. Nachträglich gemachte Änderungen können buchungstechnisch in der Halbjahresrechnung nicht berücksichtigt werden.

Geänderte Mitgliederdaten können folgendermaßen gemeldet werden:

Wichtiger Hinweis: Auch wenn der Club seine Mitgliederdaten online aktualisiert, muss der ausgefüllte und unterschriebene Halbjahresbericht (PDF-Datei) per Fax (+1 847-733-9340) ODER per E-Mail an data@rotary.org (RI Data Services) geschickt werden. Darauf sind Name und Nummer des Clubs sowie die Namen der Amtsträger, die Zahl der Mitglieder und die Zahl der Zeitschriftenabos für den Berichtszeitraum anzugeben. RI benötigt diese Angaben zur korrekten Verbuchung der Änderungen.

Wichtig: Clubpräsidenten und Sekretäre, die administrative Aufgaben über den Bereich „Mitgliederzutritt“ erledigen möchten, müssen sich zunächst anmelden . Weitere Informationen dazu finden Sie im Rotary Rotary E-Learning Center .

Was passiert, wenn ein Club seine Beiträge nicht zahlt

Wenn Clubs innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber RI nicht nachkommen, werden sie ausgeschlossen. Um wieder in die Organisation aufgenommen zu werden, müssen sie folgende Bedingungen erfüllen:

Innerhalb von 90 Tagen nach Ausschluss:

  • Zahlung aller zum Zeitpunkt des Ausschlusses ausstehenden Verpflichtungen
  • Zahlung aller nachfolgenden Halbjahresbeiträge
  • Zahlung einer Wiederaufnahmegebühr von 10 Dollar pro Mitglied
  • Einreichung einer aktualisierten Mitgliederliste für die zwei letzten Perioden

Zwischen 91 und 365 Tagen nach dem Ausschluss:

  • Zahlung aller zum Zeitpunkt des Ausschlusses ausstehenden Verpflichtungen
  • Zahlung aller nachfolgenden Halbjahresbeiträge
  • Zahlung einer Wiederaufnahmegebühr von 10 Dollar pro Mitglied
  • Zahlung einer Antragsgebühr von 15 Dollar pro Mitglied
  • Ausfüllen und Abgabe eines Wiederaufnahmeantrags und der neuen Mitgliederliste

Wenn die Auflösung mehr als 365 Tage zurückliegt, ist eine Wiederaufnahme nicht mehr möglich und der Club verliert seinen Namen und seine Charter-Urkunde.