Rotary-Zentren für Internationale Studien im Bereich Friedensforschung und Konfliktlösung
Beantragung
Antragsverfahren und Zulassungskriterien
Die Beantragung von Stipendien der Rotary Foundation muss über einen Rotary Club vor Ort laufen. Bewerbungstermine sind von Club zu Club bzw. von Distrikt zu Distrikt verschieden, weshalb nur der zuständige Club vor Ort genaue Angaben hinsichtlich der Bewerbungstermine machen kann. Ebenfalls zu beachten ist, dass die Verfügbarkeit von Stipendien von einem Rotary Distrikt zum anderen verschieden sein kann. Falls Ihr örtlicher Distrikt in diesem Jahr keine Stipendien vergibt, können Sie es im nächsten Jahr nochmals versuchen. Der Broschüre Rotary-Weltfriedensstipendien (im PDF-Format) können Sie einen Terminplan für das Vergabeverfahren entnehmen.
Über die Suchfunktion Clubwegweiser lassen sich die Kontaktdaten der einzelnen Rotary Clubs nach dem Namen der betreffenden Ortschaft/Stadt ermitteln. Falls in Ihrem Heimatort kein Rotary Club ansässig ist, geben Sie einfach die Namen von benachbarten Ortschaften/Städten ein. Alternativ dazu können Sie auch nach Rotary Club-Websites suchen.
Zulassungskriterien
Antragsteller müssen:
- Einen Bachelor-Abschluss oder einen international vergleichbaren akademischen Grad nachweisen können;
- eine zweite Fremdsprache fließend beherrschen (d.h. auch die Sprache der vorgesehenen gastgebenden Universität; siehe auch unter Partneruniversitäten wegen spezifischer Spracherfordernisse einzelner Rotary-Zentren);
- hervorragende Führungsqualitäten besitzen;
- durch Hilfsdiensteinsätze, akademische oder berufliche Leistungen ein starkes Engagement für Frieden und Völkerverständigung zeigen;
- Bürger eines Landes mit rotarischer Clubpräsenz sein.
Anträge werden über einen Rotary Club im Bereich des Wohn-, Studien- oder Beschäftigungsortes des Antragstellers gestellt. Auch Personen mit Behinderungen und Mitglieder von Rotaract Clubs sind förderfähig und werden angehalten, sich zu bewerben.
Folgende Gruppen sind von der Teilnahme an diesem Programm ausgeschlossen:
- Aktive und Ehrenmitglieder von Rotary Clubs
- Beschäftigte eines Clubs, Distrikts, einer anderen Rotary-Instanz oder von Rotary International
- Ehepartner, direkte Nachkommen (leibliche oder adoptierte Kinder oder Enkel), Ehepartner direkter Nachkommen oder Vorfahren (leibliche Eltern oder Großeltern) jeder lebenden Person der obigen Kategorien a oder b; ehemalige Rotarier und ihre Verwandten wie oben beschrieben innerhalb von 36 Monaten nach Ausscheiden aus dem Club.
Näheres erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Rotary Club. oder der TRF-Abteilung für Rotary-Zentren für Internationale Studien unter.
Sowie den Terminkalender.