Rotary.org: Geplante Zuwendungen

Geplante Zuwendungen


Geplante Zuwendungen

 
 

Die Rotary Foundation bietet verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Die nachfolgend beschriebenen Konzepte treffen zumeist nur für die amerikanische Steuersphäre zu, doch sind international Dinge in Bewegung, was die steuerliche Anerkennung von gemeinnützigen Spendenleistungen angeht. Wir erläutern die nachfolgenden Modelle daher nur zur Information. Einzelheiten gibt Ihnen ein qualifizierter Steuerberater.

Die Foundation verwaltet die folgenden Arten geplanter Zuwendungen:

Leibrentenschenkungen

Haben Sie schon einmal eine Spende an die Rotary Foundation in Erwägung gezogen? Hat sich Ihnen dabei die Frage gestellt, ob ihnen wohl irgendwann ihre Rücklagen ausgehen werden, wie sie ihre finanziellen Verpflichtungen ihrer Familie gegenüber wahrnehmen können, oder wie Sie am besten für den Ruhestand planen? Durch umsichtiges Planen können Sie die Vorteile einer Leibrentenschenkung in Anspruch nehmen und Ihr Vermögen in ein ständiges Einkommen für sich selbst und andere verwandeln. Mit Leibrentenschenkungen können Sie noch zu Lebzeiten karitativ tätig sein und gleichzeitig ihre finanzielle Zukunft sichern.

Vorteile

  • Jahresrente für Sie selbst oder einen anderen Begünstigten
  • Steuervergünstigungen
  • Mögliche Einsparungen bei der Erbschaftssteuer
  • Größeres Einkommen aus ertragsschwachen Anlagevermögen
  • Umgehung oder Minderung der Kapitalgewinnsteuern auf gestiftete Vermögenszuwächse.
  • Möglichkeit, von der Rotary Foundation als Großspender geehrt zu werden.
  • das Wissen, mit Ihrer Spende Gutes im Leben vieler Menschen bewirken zu können.

Arten von Leibrentenschenkungen

Karitative Rentenvermächtnisse
Für Ihre Bargeld- oder börsenfähiger Wertpapiere an die Foundation erhalten Sie (und ein weiterer Begünstigter oder Hinterbliebener) garantierte lebenslängliche Rentenzahlungen.

Gemäß den Bedingungen der Leibrenteschenkungsvereinbarung stiften Sie Bargeld oder öffentlich gehandelte Wertpapiere und erhalten im Gegenzug lebenslängliche garantierte Rentenzahlungen, deren Höhe und Häufigkeit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation stets gleich bleibt. Die an Sie (und, falls gewünscht, an einen anderen Begünstigten) erfolgenden Zahlungen werden vom verfügbaren Vermögen der Foundation gedeckt. Die Höhe der Rentenzahlungen richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Rentenempfänger. Beispiele können der entsprechenden Tabelle entnommen werden.

Der karitative Anteil der Spende fließt dem Permanenten Fonds der Rotary Foundation nach dem Ableben des letzten Rentenempfängers zu. Spender, die sich auf ein festes Einkommen verlassen möchten, ziehen gewöhnlich diese Art von Leibrentenschenkung vor.

Karitative Anwartschaftsrentenvermächtnisse 
Ebenso wie das karitative Rentenvermächtnis ist das karitative Anwartschaftsrentenvermächtnis eine einfache Vereinbarung mit regelmäßigen Rentenzahlungen, deren Höhe und Häufigkeit unabhängig von der wirtschaftlichen Situation stets gleich bleibt. Hier jedoch werden die Rentenzahlungen auf einen bestimmten Zeitraum zurückgestellt (mindestens für ein Jahr nach Spendenleistung).

Die Höhe des jährlich ausgezahlten Rentenbetrags hängt jeweils von der Höhe der Schenkung, Ihrem derzeitigen Alter und Ihrem Alter zum Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung ab. Die Spende kann im Jahr der Spendenleistung bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Da Sie selbst das Datum der erstmaligen Rentenzahlung bestimmen können, ist diese Art der Leibrentenschenkung ein hilfreiches Tool zur Ruhegehalts- und Steuerplanung.

Stiftungen zu Lebzeiten/Erbanwartschaften
Im Rahmen einer Erbanwartschaft überantworten Sie Vermögenswerte unwiderruflich einem Treuhandvermögen und erhalten dafür ein lebenslanges oder auf eine bestimmte Anzahl von Jahren begrenztes Einkommen. Durch dieses Treuhandverhältnis können Sie die Kapitalgewinnsteuern auf gestiftete Immobilien mit Vermögenszuwächsen mindern und  gleichzeitig in ihrer Nachlassplanung karitative Organisationen bedenken.

Eine Erbanwartschaft kann mit Bargeld, Immobilien, öffentlich gehandelten, von Direktoren geführten (closely held) Wertpapieren, Anleihen (auch steuerfreien Anleihen) und bestimmten anderen Vermögenswerten finanziert werden. Die Höhe Ihres Einkommens wird zwischen Ihnen und der Foundation vereinbart und beträgt mindestens 5 Prozent des anfänglichen Treuhandkapitals. Es gibt zwei Arten von Erbanwartschaften:

  • Beim so genannten „Unitrust“ fluktuiert jährlich entsprechend dem Verkehrswert des Treuhandvermögens.
  • Beim so genannten „Annuity Trust“ werden feste Einkommensbeträge ausbezahlt, deren Höhe zum Zeitpunkt der Spendenleistung festgelegt wird.

Gemeinschaftsrentenfonds
Hierbei werden viele Einzelspenden zusammengefasst und unter sachverständiger Anleitung investiert. Jeder Spende erwirbt innerhalb des Funds „Einheiten“ in Höhe ihres derzeitigen Wertes und Sie bzw. ein anderer Begünstigter erhalten jedes Quartal einen verhältnismäßigen Anteil der Fonds-Nettoeinkünfte.

Die Beteiligung am Gemeinschaftsrentenfonds ist ganz einfach und erfordert einen geringeren Investitionsbetrag als andere Arten von Leibrentenschenkungen. Die anfängliche Mindestspende beträgt 5.000 USD und geht mit der unwiderruflichen Überantwortung von Vermögenswerten wie z.B. Bargeld oder öffentlich gehandelten Wertpapieren an den Fonds einher. Ähnlich wie bei Investmentfonds richtet sich die Höhe Ihres Einkommens nach dem Verkehrswert der Spende und dem jeweiligen Ertrag des Fonds. Das Anlageziel des Fonds besteht in der Erzielung einer akzeptablen Rendite zur Erhaltung und zur langfristigen Mehrung des Kapitalgrundstocks. Spenden zugunsten des Gemeinschaftsrentenfonds kommen dem Permanenten Fonds zugute.

Weitere Informationen zu Leibrentenschenkungen
Einen kurzen Überblick zu Leibrentenschenkungen finden Sie in der entsprechenden Tabelle oder der Life Income Gifts Broschüre (im PDF-Format).

Falls Sie gerne Näheres über Leibrentenschenkungen erfahren möchten, füllen Sie bitte die entsprechende Online-Anfrage unter aus, rufen Sie unter+1 847 866 3100 an, oder senden Sie eine E-Mail an plannedgiving@rotary.org

Karitative Vermächtnisse
Jedes Jahr treffen Tausende von Rotariern und Rotary-Freunden in ihrer Nachlassplanung entsprechende Vorkehrungen dahingehend, dass Teile ihrer Vermögenswerte Rotary Foundation zugute kommen. Vermächtnisse durch Testamente oder lebenslängliche Treuhandverwaltungen spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherung der finanziellen Zukunft von Foundation-Programmen durch Aufstockung des Permanenten Fonds. Diese Spendenverpflichtungen ermöglichen Einzelpersonen Spendenleistungen, die ihnen zu Lebzeiten nicht möglich gewesen wären.

Vermächtnisse können verschiedenerlei Formen annehmen:

  • Spezifisches Vermächtnis (Specific bequest) – hierbei wird der Foundation ein bestimmter Vermögenswert , z.B. 500 Aktien, überantwortet.
  • Restvermächtnis (Residual bequest) – Überantwortet der Foundation das übrige oder einen gewissen Anteil des Restvermögens nach Begleichung aller Schulden, Steuern und Ausgaben: „Ich stifte der Foundation 50 Prozent des Restvermögens."
  • Bedingtes Vermächtnis (Contingent bequest) – erfolgt nur bei Eintreffen bestimmter Umstände: „Falls mich mein Ehepartner nicht überlebt, stifte ich der Rotary Foundation, einer gemeinnützigen Organisation in Illinois, einen Betrag in Höhe von..." . . ”

Entsprechende Musterformulierungen können erfragt werden. US-Version Kanadische Version (im PDF-Format)

Die Steueridentifikationsnummer der Foundation lautet 36-3245072. Falls Sie gerne Näheres erfahren möchten, rufen Sie uns unter+1 847 866 3100 an.

Die Foundation kann Ihnen leider keine Finanz- oder Rechtsberatung anbieten. Wir raten Ihnen jedoch dringend, sich entsprechend beraten zu lassen, um die für Sie beste Spendenform zu finden den Wortlaut Ihrer Spende entsprechend zu formulieren, wenn sie sich zu einem Vermächtnis entschlossen haben.

Bitte ermöglichen Sie es der Foundation, Ihnen angemessen zu danken, indem Sie nach erfolgter Spendenleistung eine Benefactor Commitment Card (im PDF-Format) unter ausfüllen.

Erfahren Sie mehr über TRF-Auszeichnungen für karitative Vermächtnisse.

Lebensversicherung

Durch Schenkungen von Lebensversicherungspolicen an die Rotary Foundation tragen Sie maßgeblich zur Sicherung der finanziellen Zukunft von Foundation-Programmen bei. Spender aus Kanada oder den USA, die der Foundation Lebensversicherungspolicen und das Niesbrauchsrecht derselben unwiderruflich übertragen, können diese eventuell auch steuerlich geltend machen.

Detaillierte Anweisungen zur Überantwortung von Lebensversicherungspolicen finden Sie unter, oder wenden Sie sich einfach an die für die Spendenverwaltung zuständige Abteilung

Weitere Informationen

Falls Sie gerne Näheres hierzu erfahren möchten, aus oder wenden Sie sich direkt an Ihr internationales Büro in Zürich.

Außerdem können Sie mit dem Kontaktzentrum der Foundation Verbindung aufnehmen, per E-Mail an contact.center@rotary.org. Sie erhalten dan umgehend eine Antwort.

Nähere Informationen hierzu enthält auch das Gift Acceptance Policy Manual der Foundation (Richtlinien der Foundation zur Annahme von Schenkungen) (im PDF-Format).