Rotary.org: Gesetzgebender Rat - Gesetzesanträge für 2013

Gesetzgebender Rat


 Gesetzesanträge für 2013

 
 

Sowohl Clubs als auch Distrikte sind berechtigt, dem Gesetzgebenden Rat ( Council on Legislation )Gesetzesanträge vorzulegen. Es gibt dabei zwei Formen: Änderungsanträge ( enactments ), die auf eine Änderung der Verfassungsdokumente (RI-Verfassung, RI-Satzung, RC-Verfassung) abzielen, sowie Resolutionen, die keine solche Änderungen beinhalten. Bitte beachten Sie, dass die empfohlene Clubsatzung nicht als Teil der Verfassungsdokumente angesehen wird und daher nur durch Beschluss des RI-Zentralvorstands geändert werden kann.

Detaillierte Informationen finden Sie in Artikel 7 der RI-Satzung und in Kapitel 13 des Verfahrenshandbuches 2010.

Was gibt es Neues für den Rat 2013?

Der Gesetzgebende Rat 2010 beschloss eine beachtenswerte Änderung für das Legislativverfahren für den Rat 2013: Antragsteller müssen Gesetzesvorlagen nun zusammen mit einer Erklärung zu Sinn und Zweck (statement of purpose and effect) bei RI einreichen.Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt zur Einreichung von Gesetzesanträgen unten.

Terminfrist für die Einreichung von Anträgen

Anträge von Clubs und Distrikten für den Rat 2013 müssen bis 31. Dezember 2011 im Zentralbüro von RI eingehen. Clubanträge müssen von deren Distrikt gebilligt werden. Alle Anträge müssen termingerecht eingehen und mit einer Erklärung zu Sinn und Zweck (max. 300 Worte) sowie einer Bestätigung über die Erörterung der Vorlage durch den Distrikt (entweder im Rahmen einer Distriktkonferenz oder per Briefwahl) versehen sein.

Für die Terminfrist können absolut keine Ausnahmen erteilt werden. Es geschieht leider jedes Mal, dass Anträge von Distrikten nicht berücksichtigt werden können, weil sie verspätet im Zentralbüro in Evanston eintrafen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Ihre Arbeit nicht umsonst war und dass Ihre Unterlagen rechtzeitig in die Post gehen.

Distrikte sollten des weiteren alle bei einer Distriktkonferenz erörterten oder beschlossenen Gesetzesanträge innerhalb von 45 Tagen nach Abschluss der Konferenz (bzw. nach dem vom Governor für eine Briefwahl festgelegten Datum) an das RI-Zentralbüro weiter geleitet werden.

Änderungsanträge (Enactments)

Gesetzesentwürfe, die auf die Änderung der RI-Verfassung, der RI-Satzung oder der Einheitlichen Clubverfassung abzielen, werden als Änderungsanträge (Enactments) bezeichnet.

Solche Anträge müssen sorgfältig formuliert werden. Es empfiehlt sich, den Rat der Abgeordneten/Delegierten hinzuzuziehen und ggf. Antragsvorlagen im Tätigkeitsbericht ( 2010 Report of Action ) einzusehen. Auch eine Formulierungsanleitung und eine Enactment-Vorlage (engl.)stehen zur Verfügung.

Bei einem Antrag sollten der oder die Antragsteller entsprechende Textpassagen aus den Verfassungsdokumenten kopieren, zu streichende Stellen als durchgestrichen markieren und neue Formulierungen unterstrichen hinzufügen. Sie müssen auch klären, ob und inwiefern ihre eine bestimmte Textstellen betreffende Änderung/en andere Textpassagen von Verfassungsdokumenten betreffen bzw. ob diese entsprechend auch modifiziert werden müssten, damit der Antrag wirkungskräftig sein kann.

Resolutionen

Resolutionen drücken in der Regel Meinungen aus oder sprechen Empfehlungen an den RI-Zentralvorstand aus, beantragen aber nicht Änderungen der Verfassungsdokumente. Da Sie sich direkt an den RI-Zentralvorstand richten, sind sie oft leichter zu formulieren als Enactments. Bei der Formulierung ist jedoch zu beachten, ob eine Resolution eine Entscheidung oder einen Verwaltungsakt fordert, welcher im Ermessen des RI-Zentralvorstandes oder des Generalsekretärs liegt. Falls dies der Fall ist, kann der Verfassungs- und Satzungsprüfungsausschuss (Constitution and Bylaws Committee) befinden, dass der Antrag fehlerhaft gestellt wurde und die Empfehlung aussprechen, die Vorlage nicht dem Rat zur Beschlussfassung vorzugelegen. In manchen Fällen empfiehlt es sich daher, anstatt einer Resolution eine Denkschrift ( memorial ) an den RI-Zentralvorstand einzureichen. Diese Eingaben werden auf jeder Board-Sitzung gehört, so dass es zu einer schnelleren Beschlusslage kommen kann, als wenn die Vorschläge als Resolution verfasst werden.

Eine Resolution sollte aber nicht als "Ersatzvehikel" für einen Gesetzesvorlage missbraucht werden. Falls das vorgeschlagene Vorgehen eine Änderung der RI-Verfassungsdokumente erfordert oder nahelegt, so sollte ein Änderungsantrag formuliert werden, keine Resolution. Eine (englischsprachige) Mustervorlage für Resolutionen ist verfügbar.

Eine Denkschrift ( Memorial to the Board) ist eine Petition an den Vorstand, in einer bestimmten Sache tätig zu werden. In vielen Fällen, in denen eine Revision der Verfassungsdokumente nicht notwendig ist, kann eine solche Eingabe schneller und effizienter ihren Zweck, bzw. die Absicht des Antragstellers erfüllen. Memorials sollten klar als solche gekennzeichnet sein und an den Zentralvorstand in Evanston gerichtet werder. Siehe hierzu auch Einbringung von Gesetzesanträgen beim Zentralvorstand.

Prüfung durch den Zentralvorstand

Der Verfassungs- und Satzungsausschuss, der hierbei im Namen des Zentralvorstands handelt, prüft alle Gesetzentwürfe, macht die Antragsteller auf etwaige Unstimmigkeiten oder Mängel aufmerksam und empfiehlt nach Möglichkeit eine Berichtigung.

Wird ein Gesetzentwurf nicht vorschriftsmäßig oder fehlerhaft gestellt, kann der RI-Zentralvorstand verfügen, dass der Antrag dem Rat nicht zur Prüfung vorgelegt wird. In beiden Fällen werden die Antragsteller über diesen Sachverhalt informiert und haben die Möglichkeit, beim Rat zu beantragen, dass die Entscheidung des Zentralvorstandes mit einer Zweidrittelmehrheit der Ratsmitglieder widerrufen wird.

Werden weitgehend identische Anträge unterbreitet, so kann der Zentralvorstand den Antragstellern einen Kompromissvorschlag empfehlen. Falls die Antragsteller diesem Kompromissvorschlag nicht zustimmen, kann der Zentralvorstand dennoch die Unterbreitung eines Gegenvorschlags anordnen, der die Zielsetzung der weitgehend identischen Anträge am besten zum Ausdruck bringt.

Falls ein Resolutionsantrag „nicht im Rahmen des Programms von RI“ liegt, wird der Antrag nicht an den Rat weitergeleitet. Der Antragsteller wird über diesen Sachverhalt informiert und hat die Möglichkeit, beim Rat zu beantragen, dass die Entscheidung des Zentralvorstandes mit einer Zweidrittelmehrheit der Ratsmitglieder widerrufen wird.

Einreichung von Gesetzentwürfen

Clubs und Distrikte sind zur Eingabe von Gesetzesvorlagen berechtigt. Sie finden detaillierte Informationen in Artikel 7 der RI-Satzung , in Kapitel 13 des Verfahrenshandbuches 2010, ebenso wie in der Erläuterung zur Einreichung von Gesetzesanträgen .

Clubanträge

Wenn ein Club einen Antrag stellt, muss zunächst der Clubvorstand den Antragsentwurf der Clubversammlung zur Abstimmung vorlegen. Bei Annahme wird der Antrag dann zusammen mit einer Bestätigung von Clubpräsident und -sekretär über die Annahme durch den Club an den Distrikt weiter geleitet. Der nächste Schritt ist die Erörterung /Abstimmung bei der Distriktkonferenz. Falls die Konferenz den Vorschlag billigt, füllt der Governor das Bestätigungsformular aus und schickt beide Dokumente unter Wahrung der Terminfrist 31.12.2011 an das RI-Zentralbüro ein. Falls die Abstimmung bei der Distriktkonferenz aus Zeitgründen nicht erfolgen kann, hat der Governor auch die Möglichkeit, eine Briefwahl zu veranlassen.

Distriktanträge

Auch die Distriktkonferenz kann Anträge zum CoL formulieren. In diesem Fall legt der Governor den Antrag vor. Falls die Konferenz den Vorschlag billigt, füllt der Governor das Bestätigungsformular aus und schickt beide Dokumente unter Wahrung der Terminfrist 31.12.2011 an das RI-Zentralbüro ein. Dies kann gemeinsam mit dem Bericht über die Distriktkonferenz erfolgen (dann bitte das entsaprechende Kästchen auf dem Berichtsvordruck ankreuzen) oder als separate Sendung an die Abteilung Council Services.

Erklärung zu Sinn und Zweck

Damit ein Antrag vom Prüfungsausschuss berücksichtigt werden kann, müssen Antragsteller ihrem Antrag eine Erklärung zu Sinn und Zweck der Vorlage (purpose and effect statement) von maximal 300 Worten beifügen. Aus der Erklärung sollte die Frage oder identifizierte Problemstellung klar hervorgehen, ebenso wie die vorgeschlagene Lösung dazu.

Zahlenbeschränkung für Anträge

Die RI Satzung legt Distrikten nahe, nicht mehr als fünf Anträge zu stellen oder zu befürworten. Diese Empfehlung geschieht in der Hoffnung, dass bei Einreichung von weniger Vorlagen an den Rat mehr Zeit zur intensiven Erörterung der einzelenen Anträge bleibt.

Änderungen

Antragsteller können dem Generalsekretär Änderungen an Gesetzentwürfen bis spätestens 31. März 2009 vorlegen, es sei denn, diese Frist wird vom RI-Zentralvorstand (dem in seinem Namen handelnden Verfassungs- und Satzungsausschuss) verlängert.

Veröffentlichung

Bis zum 30. September 2012 schickt der Generalsekretär zehn Exemplare aller ordnungsgemäß eingereichten Gesetzentwürfe an jeden Governor, eine Kopie an alle Mitglieder des Gesetzgebenden Rates sowie eine Kopie an den Sekretär jedes Clubs. Die vorgeschlagenen Gesetzentwürfe werden auch auf der RI-Website (www.rotary.org) veröffentlicht.

Pro und Kontra

Ein Club, eine Distriktkonferenz, der Generalrat oder die Konferenz von RIBI, der Gesetzgebende Rat oder der Zentralvorstand kann dem Rat zu jedem Änderungsantrag eine Erklärung abgeben, Diese Erklärungen können Gesetzentwürfe unterstützen, dagegen Stellung nehmen oder diese kritisch beleuchten und dürfen nicht länger als eine Seite eines normalen Geschäftsbriefes sein. Sie sind dem Generalsekretär spätestens zwei Monate vor der Eröffnung des bevorstehenden Gesetzgebenden Rates (21. Februar 2013) zuzustellen und werden an alle Mitglieder dieses Rates weitergeleitet.

Kontaktinformationen

General Secretary
c/o Council Services Section
Rotary International
1560 Sherman Avenue
Evanston, IL 60201 USA
Fax: +1 847-556-2123
Fax: +1 847-866-5507
E-Mail: councilservices@rotary.org